Elisabeth Mänzel
Beglaubigte Übersetzungen in Berlin
Häufig gestellte Fragen
Wieviel kostet es, eine Seite zu übersetzen?
Eine Seite kann, je nach Inhalt und Formatierung 50 Wörter beinhalten oder 500. Der Preis hängt nicht von der Zahl der zu übersetzenden Seiten ab, sondern von der Textmenge und von anderen Faktoren (Textsorte, Format, Dringlichkeit etc.). Gern erstelle ich Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für die Übersetzung Ihrer Dokumente – kostenlos und für Sie unverbindlich.
Muss ich für eine beglaubigte Übersetzung die Originale vorlegen?
Eine beglaubigte Übersetzung kann von dem Original des Dokuments angefertigt werden, aber ebenso von einer Fotokopie oder von einem Scan. Teilweise verlangen die Behörden, dass die Übersetzungen vom Original angefertigt werden müssen, das betrifft vor allem Formalitäten zur Anerkennung von ausländischen Zeugnissen. In diesem Fall müssen Sie mir die Originale vorlegen, denn ich muss bestätigen, dass ich die Übersetzung vom Original angefertigt habe. In vielen Fällen genügt eine Übersetzung von einer Kopie oder einem Scan des Dokuments. Informieren Sie sich am besten vor Beauftragung der Übersetzung bei der Stelle, wo Sie die Übersetzung einreichen werden.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung fertigt in Deutschland ein/e gerichtlich ermächtigte/r, beeidigte/r, vereidigte/r oder öffentlich bestellte/r Übersetzer/in. Der/Die Übersetzer/in bescheinigt am Ende der Übersetzung, dass diese vollständig ist und dem Original entspricht , was er/sie mit der eigenhändigen Unterschrift und dem Stempel bescheinigt. Beglaubigte Übersetzungen werden bei Formalitäten vor Behörden wie Personenstands- und Handelsregistern, städtischen Behörden, Gerichten, Universitäten usw. benötigt.
Können Sie meine Kopien beglaubigen?
Ich bin nicht befugt, Kopien zu beglaubigen. Diese Dienstleistung bieten Bürgerämter, Notare und in einigen Fällen auch Krankenversicherungen und evangelische und katholische Pfarrämter an. Als Übersetzerin darf ich nur bescheinigen, dass von mir angefertigte Übersetzungen richtig und vollständig sind.
Elisabeth Mänzel
Diplom-Übersetzerin
Für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigt für Spanisch und Russisch
„Wir danken Ihnen für die angenehme Zusammenarbeit und die hervorragende Qualität Ihrer Übersetzungen.“
Dr. E. Orcun Übersetzungsbüro
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Elisabeth Mänzel
Diplom-Übersetzerin
für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigt für Spanisch und Russisch
Anschrift
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16227 Eberswalde (Brandenburg)
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